AGB

(müssen unbedingt aktualisiert werden.)

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

F.i.J.A. – Fitness in JEDEM Alter

 

(Stand: 28.02.2018) 

 

1. VERTRAGSABSCHLUSS 1.1. Vertragsabschluss im Studio 

1.2. Mitgliedsausweis 

1.3. Jugendliche 

 

 

Der Vertrag über die Mitgliedschaft im Studio kommt durch die Unterschrift des Mitglieds zustande. Ging diesem Vertragsabschluss kein Schnuppermonat-Vertrag voraus, kann sowohl das Mitglied als auch F.i.J.A. innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen, den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.3. entsprechend. 

Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied, werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet. 

Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss einen Mitgliedsausweis, der den Zutritt zum Studio ermöglicht. Dieser Ausweis begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. 

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. 

2. NUTZUNG DES STUDIOS 2.1. Umfang der Studionutzung 

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen 

 

 

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen. 

F.i.J.A. ist berechtigt, das Studio innerhalb der Öffnungszeiten für Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. F.i.J.A. wird die Zeit und Dauer der Sperrung mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben. 

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

 

2.3. Zutritt nur mit Mitgliedsausweis 

2.4. Hausordnung 

2.5. Weisungsberechtigung 

2.6. Zusatzleistungen 

 

 

Durch den Mitgliedsausweis erhält das Mitglied Zutritt in das Studio. Ohne Vorzeigen des Mitgliedsausweises ist der Zutritt im Studio nur durch die Zahlung einer Tageskarte möglich. 

F.i.J.A. ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. 

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und der Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. 

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde. 

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS 3.1. Umgang mit dem Mitgliedsausweis 

3.2. Änderungen von Mitgliedsdaten 

 

 

Das Mitglied verpflichtet sich, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsausweises zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsausweises hat das Mitglied unverzüglich im Studio oder per Telefon zu melden. 

Für die Neuausstellung eines Mitgliedsausweises wird die im Vertrag auf der Rückseite angegebene Gebühr fällig. 

Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. dem F.i.J.A. Studio mitzuteilen 

Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen. 

Dem Mitglied wird freigestellt, dem F.i.J.A. Studio eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich dann ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von F.i.J.A. (z. B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. 

 

3.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Mitgliedsausweises / Identitätskontrolle 

3.4. Konsumverbote / verbotene Gegenstände 

 

 

Die Mitgliedschaft bei F.i.J.A. ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausdrücklich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. 

Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke ins Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. 

4. BEITRÄGE 4.1. Fälligkeit der Beiträge 

4.2. Preisanpassungsrecht 

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren 

 

 

Der Mitgliedsbeitrag wird, wie auf dem Vertragsdeckblatt vereinbart, jeweils am Monatsdritten oder zu Monatsmitte für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der erste Betrag (auch monatsanteilig) wird nach Vertragsabschluss zusammen mit der Aufnahmegebühr mit Beginn des Zustandekommens des Vertrages fällig. 

F.i.J.A. ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht und wenn durch Anbau (z. B. Studiovergrößerung) zusätzliche Angebote, Leistungen und Produkte in Anspruch genommen werden (z. B. Kursangebote / Sauna / Outdoorbereich etc.) F.i.J.A. wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monat wirksam. 

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen um die vereinbarten Beiträge zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird F.i.J.A. hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist. 

 

4.4. Zahlungsverzug 

 

 

Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten (Bankrücklastkosten) vom Mitglied zu tragen. 

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich F.i.J.A. das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassogebühren, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. 

Sind monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist F.i.J.A. berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist F.i.J.A. berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. 

5. VERTAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG 5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung 

5.2. Stilllegung des Vertrages 

5.3. Kündigung / Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied 

 

 

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Zeit von einem Monat, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von F.i.J.A. vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. 

Das Mitglied kann seinen Vertrag auf Wunsch stilllegen. Ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts vereinbart, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. zwei Monate stilllegen. 

Die beabsichtigte Stilllegung ist F.i.J.A. mindestens 10 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.3. dieser AGB bekannt zu geben. 

Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von F.i.J.A nicht in Anspruch nehmen. Im Anschluss an die vereinbarte Stilllegung, wird der Vertrag wieder fortgesetzt. 

Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Gesamt-Stilllegungen auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. 

Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen 

Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an F.i.J.A., Dassower Straße 6, 23923 Schönberg oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z. Z. anett.milech@fija-fitness.de) zu versenden 

 

6. HAFTUNG 

 

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Dies gilt nicht für Schäden oder Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios beruhen. 

7. DATENSCHUTZ 7.1. Datenspeicherung 

 

 

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie der Name des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von sieben Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet. 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 8.1. Änderungen dieser AGB 

8.2. Streitschlichtung 

 

 

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. 

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.